Raupenarbeitsbühnen mieten – bis 18 m Arbeitshöhe.
Unsere liftmax Arbeitsbühnen bringen Sie sicher zu Ihrer Arbeit in bis zu luftige 18 m Höhe – im Gelände, auf empfindlichen Böden und in Gebäuden, in die keine LKW-Bühne kommt.
Arbeitshöhe und Reichweite
Die Angabe „Arbeitshöhe“ bezeichnet die Höhe, in der sich die Hände einer Person im Korb befinden – sie liegt üblicherweise rund zwei Meter über der Korbbodenhöhe. Bis zu 18 m Arbeitshöhe reichen damit für Dachrinnen und Ortgänge am mehrgeschossigen Wohnhaus, für Fassadendetails und für die meisten Baumkronen im innerstädtischen Bestand.
Genauso wichtig wie die Höhe ist die seitliche Reichweite: Sie entscheidet darüber, ob Sie einen Arbeitspunkt erreichen, ohne die Maschine umzusetzen. Sie hängt von der Auslegerstellung und der zulässigen Korblast ab – zwei Personen mit Werkzeug schränken die Reichweite gegenüber einer Person ein. Diese Grenzen stehen im Arbeitsdiagramm der jeweiligen Maschine und sind verbindlich.
Raupenfahrwerk und Untergrund
Durch das spezielle Raupenfahrwerk aus nicht markierenden Gummiketten sind Sie im Gelände unterwegs – zum Beispiel für Baumarbeiten oder Dachrinnenreinigungen – und liften auch in Gebäuden wie Kirchen oder Hallen in die Höhe, ohne Spuren zu hinterlassen.
Der technische Hintergrund: Ketten verteilen das Eigengewicht auf eine deutlich größere Aufstandsfläche als Räder. Der Bodendruck sinkt, die Maschine sinkt auf Rasen weniger ein und hinterlässt auf Pflaster, Estrich oder Parkett keine Abriebspuren. Das macht Einsätze möglich, die mit einer Anhänger- oder LKW-Bühne ausscheiden: im Garten hinter dem Haus, im Innenhof, in der Sporthalle oder im Kirchenschiff.
Gearbeitet wird trotzdem immer abgestützt. Entscheidend ist deshalb nicht der Bodendruck beim Fahren, sondern die Tragfähigkeit unter den Abstützungen. Kellerdecken, Lichtschächte, Kanaldeckel und frisch verfüllte Gräben sind klassische Schwachstellen und brauchen eine ausreichende Lastverteilung.
Kompakt genug für fast jede Tür
Unsere liftmax Arbeitsbühnen sind sehr kompakt und passen durch fast jede Tür. Damit lässt sich der Arbeitsplatz auch dann erreichen, wenn die Zufahrt über einen Hausflur, eine Hofdurchfahrt oder ein Gartentor führt.
Für die Planung zählen drei Maße: die schmalste Durchfahrtsbreite, die geringste Durchfahrtshöhe und die Tragfähigkeit der Fläche auf dem Weg dorthin. Wenn Sie diese drei Angaben zur Hand haben, lässt sich schon am Telefon klären, ob ein Einsatz funktioniert.
Typische Einsatzfälle
Dach, Rinne und Fassade
Reinigung und Reparatur von Dachrinnen, Arbeiten an Ortgang und Traufe, Fassadendetails, Abdichtungen und Anstriche – überall dort, wo ein Gerüst für wenige Stunden Arbeit unverhältnismäßig wäre.
Baumpflege und Grünflächen
Kronenpflege, Totholzentnahme und Rückschnitt lassen sich vom Korb aus kontrolliert ausführen. Auf Rasenflächen und in Parkanlagen spielt das Raupenfahrwerk seinen Vorteil aus.
Halle, Kirche und Innenraum
Beleuchtung, Lüftungstechnik, Malerarbeiten und Instandhaltung in großen Innenräumen – ohne Kratzer auf dem Bodenbelag und ohne aufwendigen Gerüstbau.
Photovoltaik und Gebäudetechnik
Zugang zu Aufdachanlagen, Antennen, Blitzschutz und Dachaufbauten für Wartungs- und Prüfarbeiten.
Wer darf die Bühne bedienen?
Für Hubarbeitsbühnen gibt es keinen „Führerschein“ im Sinne einer amtlichen Fahrerlaubnis, aber klare Anforderungen des Arbeitsschutzes. Nach § 12 BetrSichV müssen Beschäftigte vor der Verwendung unterwiesen werden. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren das im DGUV Grundsatz 308-008: Wer eine Hubarbeitsbühne selbstständig bedient, soll
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- körperlich und geistig geeignet sein,
- in Theorie und Praxis ausgebildet und darin unterwiesen sein sowie
- vom Unternehmer schriftlich zur Bedienung beauftragt sein.
Dazu kommt die gerätespezifische Einweisung an genau der Maschine, die zum Einsatz kommt. Die Betriebsanleitung gehört deshalb ins Fahrzeug und nicht ins Büro.
Sicher aufstellen und arbeiten
Fahrbare Hubarbeitsbühnen werden nach DIN EN 280-1 gebaut und geprüft; die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person richtet sich nach § 14 BetrSichV. Für den Einsatz vor Ort sind vor allem diese Punkte entscheidend:
- Standsicherheit. Vollständig abstützen, Neigung im zulässigen Bereich halten und die Lastverteilung an die Tragfähigkeit des Untergrunds anpassen.
- Absturzsicherung. In Auslegerbühnen ist ein Rückhaltesystem zu tragen – angeschlagen am dafür vorgesehenen Anschlagpunkt im Korb, mit kurz gehaltenem Verbindungsmittel.
- Elektrische Freileitungen. Sicherheitsabstände nach DIN VDE 0105-100 einhalten; bei Nennspannungen bis 1 kV mindestens 1,0 m, bei höheren Spannungen entsprechend mehr.
- Wind und Wetter. Die in der Betriebsanleitung genannte zulässige Windgeschwindigkeit ist eine harte Grenze, keine Empfehlung.
- Notablass. Vor Arbeitsbeginn klären, wer den Notablass bedienen kann, und eine zweite Person am Boden einplanen.
Was wir vor der Anfrage klären
- benötigte Arbeitshöhe und seitliche Reichweite am Arbeitspunkt
- Anzahl der Personen im Korb und mitzuführendes Material
- engste Durchfahrtsbreite und -höhe auf dem Weg zum Einsatzort
- Untergrund und Tragfähigkeit an der geplanten Aufstellfläche
- Hindernisse wie Freileitungen, Bäume, Vordächer oder Kellerlichtschächte
- Einsatzzeitraum und Bereitstellungstermin
Regelwerke und Quellen
Die fachlichen Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Regelwerke und Veröffentlichungen. Sie ersetzen weder die Betriebsanleitung des jeweiligen Geräts noch die Gefährdungsbeurteilung des einsetzenden Betriebs.
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DGUV Grundsatz 308-008 — Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · Qualifikation und schriftliche Beauftragung
publikationen.dguv.de/ -
DGUV Information 208-019 — Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung · Aufstellung, Absturzsicherung, Rettung
publikationen.dguv.de/ -
DIN EN 280-1 — Fahrbare Hubarbeitsbühnen, Sicherheitsanforderungen und Prüfungen
DIN Deutsches Institut für Normung · Bau- und Prüfgrundlage
www.din.de/ -
DIN VDE 0105-100 — Betrieb von elektrischen Anlagen
VDE Verband der Elektrotechnik · Schutzabstände zu Freileitungen
www.vde.com/ -
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bundesministerium der Justiz · § 12 Unterweisung, § 14 wiederkehrende Prüfung
www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
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