Häufige Fragen
Die Fragen, die vor jeder Anfrage kommen.
Von der Heizleistung über den Bühnenführerschein bis zur Frage, wer die Gefährdungsbeurteilung erstellt: Hier finden Sie die Antworten gebündelt. Fehlt etwas, rufen Sie uns an – das geht meist schneller als jede Suche.
Angebot und Ablauf
Was vermietet mietmax?
Wir stellen drei Produktgruppen für professionelle Zwecke zur Vermietung bereit: mobile Heizungen (heatmax), Raupenarbeitsbühnen (liftmax) und elektrische Treppensteiger (movemax). Eine Übersicht finden Sie unter Mietgeräte.
An wen richtet sich das Angebot?
Unsere Geräte sind für den professionellen Einsatz ausgelegt und richten sich an Handwerksbetriebe sowie an Projektverantwortliche in Bau, Sanierung und Facility Management. Ob eine Vermietung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, klären wir gerne telefonisch.
Was kostet die Miete?
Den Preis nennen wir auf Anfrage. Er hängt vom Gerät, vom Zeitraum und vom gewünschten Leistungsumfang ab – etwa davon, ob wir zusätzlich den Anschluss einer mobilen Heizzentrale übernehmen. Beschreiben Sie uns Ihre Aufgabe, dann erhalten Sie ein Angebot.
Wie stelle ich eine Anfrage?
Am schnellsten telefonisch unter +49 (0) 2056 599 68 30. Sie können uns auch über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@tullius-gmbh.de schreiben. Hilfreich sind Aufgabe, Einsatzort, Zeitraum und die technischen Eckdaten.
Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?
Für Heizungen: benötigte Leistung in kW, Anschlusspunkt und verfügbare Energie. Für Arbeitsbühnen: Arbeitshöhe, seitliche Reichweite, Zufahrt und Untergrund. Für Treppensteiger: Gewicht und Maße der Last sowie der Verlauf der Treppe. Dazu jeweils der Einsatzzeitraum.
Mobile Heizungen (heatmax)
Welche Heizleistung ist verfügbar?
Unsere heatmax Heizungen sind von 20 bis 600 kW bei uns vorrätig. Reicht ein einzelnes Gerät nicht aus, lassen sich mehrere Anlagen kaskadieren und arbeiten dann gemeinsam auf denselben Heizkreis.
Werden die Anlagen mit Strom oder mit Heizöl betrieben?
Beides ist möglich. Elektrisch betriebene Geräte brauchen einen ausreichend dimensionierten Anschluss, kommen dafür ohne Abgasführung und Brennstofflogistik aus. Ölbetriebene Anlagen arbeiten unabhängig vom Netzanschluss, benötigen aber eine fachgerechte Abgasführung und einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem Brennstoff.
Wer schließt die mobile Heizung an das Gebäude an?
Der Anschluss an Ihre Hausinstallation muss von einem SHK-Meisterbetrieb durchgeführt werden – gerne übernehmen wir das für Sie. Arbeiten an der Heizungsinstallation gehören nach der Handwerksordnung zum zulassungspflichtigen Handwerk Installateur und Heizungsbauer.
Wie ermittle ich die benötigte Leistung?
Maßgeblich ist die Heizlast, nicht die Wohnfläche. Liegt keine Berechnung nach DIN EN 12831-1 vor, ist die Nennleistung des vorhandenen Wärmeerzeugers ein brauchbarer Ausgangspunkt. Bei Bautrocknung liegt der Bedarf regelmäßig höher als im späteren Regelbetrieb.
Kann eine mobile Heizzentrale auch Warmwasser bereitstellen?
Das hängt von der Einbindung in Ihre Anlage ab. Beschreiben Sie uns bei der Anfrage, welche Kreise versorgt werden sollen – nur Heizung, nur Warmwasser oder beides. Danach richtet sich die Auswahl und die Art des Anschlusses.
Raupenarbeitsbühnen (liftmax)
Wie hoch komme ich mit der Arbeitsbühne?
Unsere liftmax Arbeitsbühnen erreichen bis zu 18 m Arbeitshöhe. Die Arbeitshöhe bezeichnet die Höhe, in der sich die Hände einer Person im Korb befinden; sie liegt üblicherweise rund zwei Meter über der Korbbodenhöhe.
Hinterlässt die Bühne Spuren auf Rasen oder Bodenbelag?
Das Raupenfahrwerk besteht aus nicht markierenden Gummiketten und verteilt das Gewicht auf eine große Aufstandsfläche. Dadurch sind Einsätze im Gelände und in Gebäuden wie Kirchen oder Hallen möglich, ohne Spuren zu hinterlassen. Beim Abstützen ist auf ausreichende Lastverteilung zu achten.
Passt die Arbeitsbühne durch eine normale Tür?
Unsere liftmax Arbeitsbühnen sind sehr kompakt und passen durch fast jede Tür. Für die Planung nennen Sie uns bitte die engste Durchfahrtsbreite und -höhe auf dem Weg zum Einsatzort.
Brauche ich einen Führerschein für die Hubarbeitsbühne?
Eine amtliche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Nach § 12 BetrSichV sind Beschäftigte jedoch vor der Verwendung zu unterweisen. Der DGUV Grundsatz 308-008 sieht vor, dass Bedienerinnen und Bediener mindestens 18 Jahre alt, geeignet, in Theorie und Praxis ausgebildet sowie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind. Dazu kommt die Einweisung an der konkreten Maschine.
Muss im Korb eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden?
In Auslegerbühnen ist ein Rückhaltesystem zu tragen, angeschlagen am dafür vorgesehenen Anschlagpunkt im Korb und mit kurz gehaltenem Verbindungsmittel. Die Vorgaben der Betriebsanleitung und die Gefährdungsbeurteilung des einsetzenden Betriebs sind maßgeblich.
Welche Abstände gelten zu elektrischen Freileitungen?
Es gelten die Schutzabstände nach DIN VDE 0105-100. Bei Nennspannungen bis 1 kV beträgt der Mindestabstand 1,0 m, bei höheren Spannungen entsprechend mehr. Ist der Abstand nicht sicher einzuhalten, muss der Netzbetreiber eingebunden werden.
Treppensteiger (movemax)
Welche Lasten lassen sich transportieren?
Typisch sind Heizkessel, Warmwasser- und Pufferspeicher, Batteriespeicher, Waschmaschinen und Kühlschränke. Die zulässige Traglast steht auf dem Typenschild und in der Betriebsanleitung des jeweiligen Geräts und darf nicht überschritten werden.
Funktioniert das auch in engen, gewendelten Treppenhäusern?
Häufig ja – entscheidend sind die nutzbare Laufbreite, die Stufenhöhe, Podeste und der engste Punkt der Strecke. Senden Sie uns ein Foto vom Treppenlauf und die Maße der Last, dann können wir das gemeinsam einschätzen.
Wie viele Personen werden für den Transport gebraucht?
Der Treppensteiger übernimmt die Hubarbeit, die Bedienperson führt das Gerät. Eine zweite Person sollte den Weg sichern, Türen offen halten und im Bedarfsfall eingreifen. Die Vorgaben der Betriebsanleitung gehen vor.
Warum lohnt sich ein Treppensteiger gegenüber dem Tragen von Hand?
Nach der Lastenhandhabungsverordnung hat der Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, um gefährdende manuelle Handhabung zu vermeiden. Im Treppenhaus verschlechtern sich Körperhaltung und Ausführungsbedingungen deutlich – ein Hilfsmittel ist damit die naheliegende Maßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung.
Verantwortung und Prüfung
Sind die Mietgeräte geprüft?
Arbeitsmittel unterliegen der wiederkehrenden Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 14 BetrSichV. Betriebsanleitung und Prüfnachweis gehören zum Gerät und sollten am Einsatzort verfügbar sein.
Wer ist für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung verantwortlich?
Der einsetzende Betrieb bleibt Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Er erstellt die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, unterweist die Beschäftigten nach § 12 BetrSichV und stellt sicher, dass nur geeignete und beauftragte Personen das Gerät bedienen.
Bekommen wir eine Einweisung am Gerät?
Sprechen Sie uns bei der Anfrage darauf an. Welche Einweisung sinnvoll ist, hängt vom Gerät und von der Vorerfahrung Ihres Teams ab. Die Betriebsanleitung des Herstellers bleibt in jedem Fall maßgeblich.
Frage nicht dabei?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Beschreiben Sie uns Ihre Aufgabe kurz mit Einsatzort, Zeitraum und den technischen Eckdaten. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem unverbindlichen Angebot zurück.
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